Bezug der Qualitäts-Vignette
Der Fortbildungsnachweis hat nach dem Prinzip der Selbstdeklaration und ohne
Aufforderung bis 10 Tage vor der Generalversammlung zu erfolgen. Per Mail an Vanessa
Gitchenko und Mirjam Ernest (fortbildungskontrolle-htk@gmx.ch)
Die neue Q-Vignette wird an der Generalversammlung abgegeben, wenn die
Fortbildungsnachweise termingerecht bei der Kommission Fortbildungskontrolle
eingetroffen sind.
Mitglieder, die an der Generalversammlung nicht teilnehmen können, schicken ein
adressiertes und frankiertes Retourcouvert an Vanessa Gitchenko (Brühlstrasse 7, 8259
Wagenhausen)
Die Q-Vignette wird diesen Mitgliedern nach der Generalversammlung zugeschickt.