Bezug der Qualitäts-Vignette Der Fortbildungsnachweis hat nach dem Prinzip der Selbstdeklaration und ohne Aufforderung bis 10 Tage vor der Generalversammlung zu erfolgen. Per Mail an Vanessa Gitchenko und Mirjam Ernest (fortbildungskontrolle-htk@gmx.ch) Die neue Q-Vignette wird an der Generalversammlung abgegeben, wenn die Fortbildungsnachweise termingerecht bei der Kommission Fortbildungskontrolle eingetroffen sind. Mitglieder, die an der Generalversammlung nicht teilnehmen können, schicken ein adressiertes und frankiertes Retourcouvert an Vanessa Gitchenko (Brühlstrasse 7, 8259 Wagenhausen) Die Q-Vignette wird diesen Mitgliedern nach der Generalversammlung zugeschickt.