Physioswiss: Qualitätskontrolle – Fobikontrolle

Bitte beachtet, dass Physioswiss weitreichende Bedingungen zur Qualitätskontrolle im Leitfaden beschieben haben, an die wir Hippotherapi-K Therapeuten:inn uns auch zu halten haben. Hier geht es zum ganzen Leitfaden!

Ein Auszug des betreffenden Artikels…

6.1.2 Überprüfung der Qualitätsmassnahmen
Eine weitere Aufgabe der PVQK ist die Überprüfung der Vereinbarung über die
Qualitätssicherung. Bei Einführung des neuen Tarifvertrags sind diese noch nicht abschliessend
definiert, da die Massnahmen, die im Rahmen des KVGs verhandelt werden, automatisch in den
Vertrag mit der UV/MV/IV einfliessen werden. Bestimmte Richtlinien und Massnahmen sind
jedoch bereits definiert und werden von der PVQK regelmässig anhand von Stichproben
überprüft werden (ab drei Jahren nach Einführung des neuen Tarifs). Insbesondere folgender
Punkt wird die PVQK im Rahmen ihrer Kontrollaufgabe überprüfen:
Version: 01.07.2025 22/23
Anzahl Weiterbildungstage:
Im neuen Tarifvertrag sind für alle Physiotherapeut:innen, welche über den neuen Tarif
abrechnen, sechs Weiterbildungstage respektive 36 Stunden Weiterbildung pro Jahr
vorgeschrieben. Dabei wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre betrachtet. Eine
Weiterbildung, die in einem Jahr mehr als 36 Stunden dauert, kann entsprechend im nächsten
Jahr angerechnet werden.
Als Fort- und Weiterbildung gelten:

  • wissenschaftliche, klinische und/oder praxisrelevante Programmteile von Veranstaltungen
    wie Kursen, E-Learning-Kursen (z. B. Physiopaedia), Kongressen, Seminaren, Workshops,
    Tagungen und Symposien bei einem fachlich ausgewiesenen Anbieter. Die vermittelten
    Inhalte stehen dabei in einem direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung.
  • das Erteilen von Unterricht im Rahmen der Grundausbildung oder der beruflichen Fort- und
    Weiterbildung
  • der Besuch von Qualitätszirkeln und deren Moderation
  • der Nachweis der fachlichen Supervision als Fort- und Weiterbildung
  • das Selbststudium von Fachzeitschriften, aktuellen wissenschaftlichen und fachspezifischen
    Publikationen (maximal werden zwölf Stunden pro Kalenderjahr angerechnet)
    Um die notwendige Weiterbildung nachweisen zu können, müssen die entsprechenden
    Weiterbildungsbestätigungen aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden. Als Nachweis
    gelten am Kurs abgegebene Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Prüfresultate und ähnliche
    Dokumente oder Notizen über die Dauer und den Inhalt des Selbststudiums.
    Wenn die PVQK feststellt, dass die überprüften Physiotherapeut:innen sich nicht an die
    Qualitätsvorgaben halten, kann sie Sanktionen aussprechen. Diese können von einer
    Verwarnung über Geldstrafen bis zu einem temporären oder definitiven Ausschluss vom
    Tarifvertrag reichen.