Corona

Auf Grund der neusten Empfehlungen des Bundesrates per 28.06.2021 muss während der Hippotherapie-K KEINE Schutzmaske mehr getragen werden.
Die Maskenpflicht im Freien gilt nur noch bei intensiven Hilfestellungen, bei denen die Abstände nicht eingehalten werden können.

Alle Beteiligen sollen sich vor und nach der Therapie die Hände waschen oder desinfizieren. Ebenso soll das im Einsatz stehende Material nach jeder Behandlungseinheit desinfiziert oder gewaschen werden, ebenso Handläufe, Treppengeländer oder ähnliches.

Bei weiteren Fragen dürft Ihr Euch gerne an uns wenden.  

Vorstand der Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K

Sibylle Müller – Präsidentin der Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K